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Städte und Gemeinden stecken in einer schweren Finanzkrise. Die Steuereinnahmen sind im letzten Jahr weggebrochen und fallen weiter. Gleichzeitig steigen seit Jahren die Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, massiv an. Die Kommunen haben auf diese Entwicklung keinen Einfluss. Erstmals seit 2003 ist im letzten Jahr bayernweit wieder ein negativer Finanzierungssaldo eingetreten, d. h. die Kommunen mussten insgesamt mehr Geld ausgeben, als sie eingenommen haben. Das wird sich in diesem Jahr noch verschlimmern und im nächsten Jahr fortsetzen. Der Umfang der kommunalen Aufgaben nimmt von Jahr zu Jahr zu. Viele „freiwillige“ Aufgaben, zum Beispiel in Kultur, Sport und Vereinen, sind faktisch Pflichtaufgaben. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht mehr der tatsächlichen Aufgabenerfüllung entspricht. Die Kommunen brauchen belastbare eigene Steuerquellen, insbesondere die Gewerbesteuer, und sie brauchen einen höheren Anteil an den gesamtstaatlichen Einnahmen. Die Delegierten des BAYERISCHEN STÄDTETAGS 2010 fordern deshalb von Bund und Ländern: 1. Kommunale Handlungsfähigkeit wieder herstellen Bund und Länder stehen in der Verantwortung, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zu beseitigen und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Nur mit einer besseren Finanzausstattung schaffen es die Kommunen, die von ihren Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Leistungen zu erbringen. Ohne schnelle Hilfe mit zusätzlichen Mitteln können Schulen und Straßen nicht saniert werden; Schwimmbäder und Theater müssen geschlossen werden. Das beste Konjunkturprogramm sind solide kommunale Finanzen. 2. Erhalt der Gewerbesteuer Das Grundgesetz garantiert den Kommunen eine auf die Wirtschaftskraft bezogene Steuer mit eigenem Hebesatzrecht. Der Bezug auf die örtliche Wirtschaftskraft ist unerlässlich, um in den Kommunen ein wirtschaftsfreundliches Klima zu sichern und die kommunale Infrastruktur zu finanzieren, die wiederum die Voraussetzung für eine florierende Wirtschaftsentwicklung ist. Die Gewerbesteuer ist das Band zwischen Unternehmen und Kommunen. 3. Kein Ersatz der Gewerbesteuer durch Zuschlagsmodelle Ein Ersatz der Gewerbesteuer durch die bislang vorgeschlagenen Alternativmodelle, wie kommunale Zuschlagsrechte auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer bzw. eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung wird vehement abgelehnt. Dies würde Lasten von der Wirtschaft auf die Bürgerinnen und Bürger verlagern. Auch wären Finanzverschiebungen zwischen den Kommunen die Folge. 4. Ausbau der Gewerbesteuer zur kommunalen Betriebsteuer Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer muss stabilisiert und so ausgebaut werden, dass die gesamte örtliche Wirtschaftskraft zum Steuerertrag beiträgt. Daher müssen auch die Freien Berufe, die bislang keine Gewerbesteuer zahlen, künftig gewerbesteuerpflichtig werden. 5. Kostenbeteiligung von Bund und Land an den Sozial- und Bildungsausgaben Die Städte und Gemeinden brauchen eine Entlastung bei den Sozial- und Jugendhilfeausgaben. Daher müssen sich der Bund und der Freistaat Bayern unmittelbar an den Kosten beteiligen. Dies gilt auch für die Kosten der Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen. Außerdem müssen Bund und Land die von ihnen vorgegebenen Sozialstandards überprüfen und kostengünstiger fassen. 6. Streichung von überflüssigen Standards in allen Bereichen Die Städte und Gemeinden müssen von Standardvorgaben in allen Bereichen entlastet werden. Vom Baurecht über das Umweltrecht bis zum Brandschutz gibt es in allen kommunalen Aufgabenbereichen detaillierte Vorgaben von Bund und Ländern, Rechtsprechung, Fachverbänden und Industrienormen. Diese Standards sind nicht immer nachvollziehbar und verständlich, sie sorgen teilweise für überhöhte Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. 7. Höherer Anteil an den Landes- und Bundessteuern Angesichts der Finanzkrise muss das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern erhöht werden. Dazu muss insbesondere der Kommunalanteil am Allgemeinen Steuerverbund von derzeit 12 Prozent in Richtung 15 Prozent angehoben werden. Mittelfristig muss eine Erhöhung der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden an den Steuereinnahmen von Bund und Ländern geprüft werden. 8. Keine weitere Mehrbelastung durch den Bund Der Bund darf keine Gesetze verabschieden, die zu Mindereinnahmen der Kommunen führen (Beispiel: Wachstumsbeschleunigungsgesetz) oder Kostenverschiebungen zu Lasten der Kommunen mit sich bringen (Beispiel: Unterkunftskosten Hartz IV).
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