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Pressemitteilung vom 03.02.2010
Schaidinger zum neuen bayerischen Beamtenrecht: Kommunen brauchen Freiräume im Dienstrecht
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das neue Dienstrecht für Bayern - aber nicht uneingeschränkt. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Regensburgs Oberbürgermeister Hans Schaidinger, dazu: "Die Neuregelung geht in die richtige Richtung. Und Finanzminister Fahrenschon hat recht, wenn er erklärt, dass die Verbände dazu vorbildlich angehört wurden. Allerdings sind in einigen, für die Städte wesentlichen Punkten, die kommunalen Spitzenverbände bisher nur angehört, leider aber nicht erhört worden. Das Gesetzgebungsverfahren, das in dieser Woche anläuft, bietet die Chance zu Korrekturen am Entwurf der Staatsregierung."

 

In Bayern stehen rund 300.000 Beschäftigte in kommunalen Diensten, davon sind ca. 10 Prozent kommunale Beamte. Schaidinger will insbesondere erreichen, dass die Städte und Gemeinden vom Recht der Staatsbeamten abweichen dürfen, wenn kommunale Besonderheiten dies erfordern. Ein Beispiel dafür ist die Leistungsbezahlung. Der Städtetag begrüßt die Möglichkeit, gute Leistungen der Beschäftigten besonders zu honorieren. Als problematisch betrachtet der kommunale Spitzenverband aber, dass der für die Angestellten geltende Tarifvertrag die Leistungsbewertung deutlich anders regelt, als dies im Gesetzentwurf zum neuen Dienstrecht für die Beamten vorgesehen ist. Während die Leistungen der Beamten alle vier Jahre im Rahmen ihrer regelmäßigen Beurteilungen bewertet werden sollen, sind bei den Angestellten eigene Leistungsbewertungen oder Zielvereinbarungen vorzunehmen. Schon im Interesse einer Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen wollen die Städte und Gemeinden keine unterschiedlichen Bewertungssysteme für Angestellte und Beamte. Das neue Beamtenrecht in Nordrhein-Westfalen gesteht den Kommunen deshalb zu, die Tarifregelung für die Leistungsbezahlung auch auf ihre Beamten anzuwenden. Eine solche kommunale Öffnungsklausel fordert Schaidinger auch für Bayern.


Schaidinger: „Die Kommunen brauchen Freiräume im Dienstrecht. Was für Staatsbeamte passt, muss für Kommunalbeamte noch lange nicht passen." So hält Schaidinger die neue Leistungslaufbahn mit der Abschaffung der bisherigen Laufbahngrenzen zwischen dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst prinzipiell zwar für eine gute Sache. Dass eine Verordnung des Innenministeriums für Staat und Kommunen aber einheitlich regeln soll, welche Qualifizierungsmaßnahmen dem beruflichen Aufstieg vorausgehen müssen, hält Schaidinger nicht für praktikabel: "Man kann doch zum Beispiel den Beamten bei der Landeshauptstadt München und seinen Kollegen bei einer kleineren Gemeinde in dieser Frage nicht über einen Kamm scheren. Der Münchner Kämmerer zum Beispiel ist ein berufsmäßiger Stadtrat in Besoldungsgruppe B 7. Die gleiche Position bekleidet bei einer kleineren Gemeinde ein Beamter in einer niedrigeren Besoldungsgruppe. Gibt es also schon innerhalb der Städte und Gemeinden gravierende Unterschiede, gilt das erst recht im Vergleich zwischen Kommunen und Staatsverwaltung. Aus gutem Grund sahen die ersten Gesetzentwürfe aus dem Finanzministerium deshalb vor, dass jede Stadt und jede Gemeinde selbst entscheiden kann, welche Qualifizierungsmaßnahmen in der konkreten Situation für den Aufstieg erforderlich sind. Dabei muss es bleiben."





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