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Pressemitteilung vom 07.11.2008
Senioren brauchen kurze Wege: Hilfe zur Pflege gehört in eine Hand

Die neue Koalitionsregierung hat den Grundsatz der Subsidiarität im Verhältnis zwischen Staat und Kommunen zum Leitsatz erklärt. Dies gilt nicht nur für eine Entflechtung der Aufgaben zwischen der Staatsverwaltung und den Kommunen, um möglichst viele Aufgaben auf Landkreise, Städte oder Gemeinden zu verlagern. Der Koalitionsvertrag kündigt auch an, dass er die Aufgabenverteilung zwischen den kommunalen Ebenen verbessern will. „Wir gehen davon aus, dass die Staatsregierung das ernst meint und das Prinzip der Subsidiarität grundlegend umsetzt", erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Dies ist eine lohnende Aufgabe der von der Koalition angekündigten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, die zusammen mit den Kommunen bis Ende 2009 Vorschläge erarbeiten soll.


„Doch wir brauchen gar nicht so lange zu warten. Wie ernst es der Staatsregierung mit der Subsidiarität ist, kann sie schon jetzt beweisen, wenn sie ein von der Vorgängerregierung liegen gelassenes Problem bei der Hilfe zur Pflege anpackt", meint Schaidinger. „Die Weichen sind eigentlich schon im Sommer 2007 gestellt worden, aber der Reformzug steht noch im Bahnhof", kritisiert Schaidinger. „Dass ambulante und stationäre Hilfen in einer Hand gebündelt gehören, darüber herrscht Übereinstimmung." Der Städtetag fordert daher nach der bereits erfolgten Zusammenlegung der Hilfe für Menschen mit Behinderung bei den Bezirken auch eine konsequente Lösung bei der Hilfe zur Pflege: Alles gehört in eine Hand bei den kreisfreien Städten und Landkreisen.


„Die Städte wollen für Senioren möglichst gute Bedingungen schaffen." Wenn alte Menschen Pflege brauchen, sollen sie schnell und effizient Hilfe am Ort bekommen, sagt Schaidinger. „Vor Ort, das ist nicht die große Verwaltung in der Bezirkshauptstadt. Sondern es sind die kreisfreien Städte und die Landkreise, die Ortskenntnis haben." Schaidinger: „Das Rathaus ist den Menschen näher als die Bezirksverwaltung." Es sind die Städte, die in der Hilfe zur Pflege am besten in der Lage sind, für Senioren das örtliche Netz in der Pflegehilfe weiter auszubauen. Ambulante und stationäre Pflegeleistungen reichen von der betreuten Wohngruppe für Senioren, Essen auf Rädern und Heimpflegediensten bis zum Pflegeheim. Schaidinger: „Senioren brauchen kurze Wege. Städte und Landkreise kennen die Bedürfnisse der Menschen. Sie können die nötigen Einrichtungen schaffen und Leistungen zielgenau steuern."


„Seit Jahren reden wir darüber, dass wir keine Verschiebebahnhöfe mehr haben wollen. Seit Jahren klagen wir über Drehtüreffekte, weil sich ambulante und stationäre Träger Aufgaben und Ausgaben zuschieben", sagt Schaidinger. „Wenn wir uns nun im Grundsatz einig sind, dann müssen Landtag und Staatsregierung die Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege endlich bei Städten und Landkreisen zusammenführen."



Eingliederungshilfe für Behinderte: Seit 2008 sind die sieben Bezirke für die gebündelte ambulante und stationäre Betreuung von Behinderten zuständig, also von der ambulanten Frühförderung bis zu Wohngruppen und zum Heim. Vor 2008 waren für die stationäre Unterbringung die 7 Bezirke zuständig (ca. 1,4 Milliarden Euro), für die ambulante Hilfe die 25 kreisfreien Städte und 71 Landkreise (ca. 56 Millionen Euro).


Hilfe zur Pflege: Pflegebedürftige erhalten derzeit ihre Hilfen noch getrennt. Ambulante Angebote (z. B. ambulanter Krankenpflegedienst) kommen aus der Hand von 25 kreisfreien Städten und 71 Landkreisen (ca. 45 Millionen Euro). Die stationäre Unterbringung in Pflegeheimen ist bei den 7 Bezirken angesiedelt (ca. 322 Millionen Euro).







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